Weitere Entscheidung unten: LG Fulda, 14.04.2011

Rechtsprechung
   LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 142/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33367
LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 142/09 (https://dejure.org/2011,33367)
LG Köln, Entscheidung vom 10.03.2011 - 1 S 142/09 (https://dejure.org/2011,33367)
LG Köln, Entscheidung vom 10. März 2011 - 1 S 142/09 (https://dejure.org/2011,33367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Auskunftsrecht eines Mieters über die Höhe der betreffenden Nebenkosten i.R.e. Nebenkostenpauschale besteht; Umfang des Auskunftsrechts eines Mieters über die Höhe der betreffenden Nebenkosten i.R.e. Nebenkostenpauschale; Berücksichtigung der bewussten Zustimmung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WiStG § 5
    Ein Auskunftsrecht eines Mieters über die Höhe der betreffenden Nebenkosten i.R.e. Nebenkostenpauschale besteht; Umfang des Auskunftsrechts eines Mieters über die Höhe der betreffenden Nebenkosten i.R.e. Nebenkostenpauschale; Berücksichtigung der bewussten Zustimmung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 46/10

    Wohnraummiete im gemischt genutzten Gebäudekomplex: Formelle Anforderungen an

    Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 142/09
    Zum einen stellt der pauschale Verweis auf einen Betriebskostenspiegel keinen konkreten Anhaltspunkt dafür dar, dass die Nebenkosten des konkreten Gebäudes gesunken sind (vgl. auch BGH, Versäumnisurteil vom 13.10.2010, Az.: VIII ZR 46/10).
  • AG Köln, 31.03.2009 - 224 C 296/08

    Vermieter muss Mieter Auskunft über die Entwicklung der Betriebskosten im Falle

    Auszug aus LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 142/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Amtsgerichts Köln vom 31.03.2009 (Az.: 224 C 296/08; Bl. 40 ff. d. A.) aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Fulda, 14.04.2011 - 1 S 142/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24646
LG Fulda, 14.04.2011 - 1 S 142/09 (https://dejure.org/2011,24646)
LG Fulda, Entscheidung vom 14.04.2011 - 1 S 142/09 (https://dejure.org/2011,24646)
LG Fulda, Entscheidung vom 14. April 2011 - 1 S 142/09 (https://dejure.org/2011,24646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; EFZG § 6; ZPO § 286
    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess des Arbeitgebers gegen den Schädiger wegen Schadensersatzes für Entgeltfortzahlung. Mit Anmerkung: von Cornelius Maria Thora

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmerin bei Verkehrsunfall verletzt? - Arbeitgeber verlangt vom Unfallgegner Schadenersatz für die Lohnfortzahlung

  • bld.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess des Arbeitgebers gegen den Schädiger (RA Cornelius Maria Thora; VersR 2012, 363)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess des Arbeitgebers gegen den Schädiger (RA Cornelius Maria Thora; VersR 2012, 363)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 445
  • VersR 2012, 365
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Der Arbeitgeber kann einen nach § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenen Anspruch daher nur mit Erfolg durchsetzen, wenn er den Vollbeweis nach § 286 ZPO erbringt, dass unfallbedingt ein Verletzungsbild eingetreten ist, welches die Arbeitsunfähigkeit kausal nach sich gezogen hat (KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, Rn. 14 juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris, LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, LG Fulda, Urt. v. 14.04.2011 - 1 S 142/09, Rn. 23f juris, jew. m. w. N.).

    Bei in diesem Rahmen, unabhängig von der späteren Diagnose durch den Arzt, entstandenen Fahrtkosten, handelt es sich stets um erstattungsfähige, in einen Schaden umschlagende Aufwendungen (vgl. LG Fulda, Urteil vom 14. April 2011 - 1 S 142/09 -, Rn. 23, juris).

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